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Pandemie Maskendeals – Ex-Abgeordneter Hauptmann darf 997.000 Euro behalten

Der Verdacht, dass der frühere Thüringer CDU-Bundestagsabgeordnete Mark Hauptmann Geld mit Maskendeals verdiente, erhärtete sich. Dennoch wurde das Verfahren nun von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
Thüringer Ex-CDU-Bundestagsabgeordneter Mark Hauptmann

Thüringer Ex-CDU-Bundestagsabgeordneter Mark Hauptmann

Foto: Christian Spicker / IMAGO

Die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen den früheren Thüringer CDU-Bundestagsabgeordneten Mark Hauptmann wegen des Verdachts der Bestechlichkeit eingestellt. Ein für eine Anklageerhebung erforderlicher hinreichender Tatverdacht liege nicht vor, teilte die Generalstaatsanwaltschaft in Jena mit. Das im Zuge der Ermittlungen eingefrorene Vermögen in Höhe von 997.000 Euro sei wieder freigegeben worden.

In der sogenannten Maskenaffäre war Hauptmann vorgeworfen worden, Coronaschutzmasken vermittelt und dafür eine Provision in Höhe von mehreren hunderttausend Euro einer Frankfurter Firma bekommen zu haben. Hauptmann hatte stets bestritten, sich mit der Vermittlung von Masken bereichert zu haben.

Seit März vergangenen Jahres lief ein Ermittlungsverfahren gegen den CDU-Politiker. Wohnräume Hauptmanns, sein Bundestagsbüro und mehrere CDU-Kreisgeschäftsstellen in Südthüringen wurden durchsucht. Die Ermittler sahen damals »greifbare tatsächliche Anhaltspunkte«, dass der Abgeordnete im Zusammenhang mit der Vermittlung von Maskengeschäften von einer Firma Provisionszahlungen eingefordert habe, die geflossen sein sollen.

Ein weiterer Gegenstand des Verfahrens war das mutmaßliche Engagement Hauptmanns für die Interessen Aserbaidschans, Vietnams und Taiwans. Dabei ging es um kostenpflichtige Anzeigen der Staaten in dem vom CDU-Politiker herausgegebenen »Südthüringen Kurier«.

Zwar habe der ursprüngliche Verdacht gegen Hauptmann erhärtet werden können, wonach dieser bei der Vermittlung von Schutzmasken an Behörden und Gesundheitseinrichtungen sein Bundestagsmandat ausgenutzt habe, hieß es nun. Allerdings habe sich die Generalstaatsanwaltschaft aus rechtlichen Gründen an der Anklageerhebung gehindert gesehen.

Sie verwies dabei auf ähnlich gelagerte Fälle, in denen sowohl das Oberlandesgericht München als auch der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden hatten, dass der Vorwurf der Bestechlichkeit gegen die zwei bayerische Politiker Georg Nüßlein und Alfred Sauter nicht haltbar sei. Die Vermittlung von Geschäften mit Schutzmasken gegen eine Provision sei keine strafbare Bestechlichkeit, hatte der BGH erklärt.

Der BGH-Entscheidung zufolge nahmen die Parlamentarier im Sinn des Strafgesetzes nicht ihr Abgeordnetenmandat wahr, als sie gegen eine Gewinnbeteiligung Maskenverkäufe vermittelten. Diese Wahrnehmung des Mandats umfasse die Arbeit im Parlament, also im Plenum oder in parlamentarischen Gremien.

An diese Rechtsauffassung sieht sich nun auch die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft gebunden. Ein Nachweis, dass Hauptmann bei der Vermittlung von Maskengeschäften gerade auch im parlamentarischen Bereich tätig werden sollte, konnte demnach »nicht hinreichend sicher erbracht werden«. Gleiches gelte auch für den Vorwurf des Engagements für Aserbaidschan, Vietnam und Taiwan. In einer Pressemitteilung schrieb die Staatsanwaltschaft, es obliege nun dem Gesetzgeber zu entscheiden, ob Verhalten wie das von Hauptmann künftig strafbar sein sollte.

Hauptmann reagierte auf die Einstellung des Verfahrens in einer schriftlichen Stellungnahme. »Die Vorwürfe gegenüber meiner Person haben sich erwartungsgemäß als unbegründet erwiesen«, heißt es darin. Seine politische Zukunft ließ er offen.

til/dpa/AFP

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