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Einheitliche Regeln

Darum halten Verfassungsrechtler einen zweiten Lockdown für rechtswidrig

Wirtschafts- und Finanzredakteur
Bundesverfassungsgericht verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag Bundesverfassungsgericht verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag
Ferdinand Kirchhof war bis 2018 Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts
Quelle: pa/dpa/Uli Deck
Die Wirtschaft befürchtet, dass mit weiter steigenden Infektionszahlen schon bald wieder bundesweit Geschäfte und Restaurants schließen müssen. Doch Verfassungsrechtler halten pauschale Maßnahmen wie im Frühjahr mittlerweile für unzulässig.

Die erneuten Ausgangsbeschränkungen im Berchtesgadener Land in Bayern schrecken Unternehmer in ganz Deutschland auf. Gerade Einzelhändler, Restaurantbetreiber und Hoteliers befürchten, dass sie schon bald wieder bundesweit verpflichtet werden könnten, für Wochen ihre Läden zu schließen.

Doch wären einheitliche Maßnahmen für ganz Deutschland und zigtausend Betriebe überhaupt rechtens? Nein, meint Ferdinand Kirchhof, bis 2018 Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts. „Eine bundesweite Vorschrift wäre kompetenziell und sachlich nicht möglich“, sagte er WELT.

Die Hürden sind aus seiner Sicht dieses Mal höher als beim ersten Mal.

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